Zuschüsse sind für folgende Maßnahmen möglich:
Modernisierung und Instandsetzung
Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude
Voraussetzungen:
- Gebäude liegt in einem Sanierungsgebiet
- Städtebauliche Mängel und Missstände machen eine Generalsanierung (Gesamtsanierung) erforderlich
- Maßnahme ist wohnraumwirksam
- alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft
- Abschluss eines Modernisierungsvertrages
Bei Generalsanierungen mit einem entsprechenden Kostenaufwand können unrentierliche Kosten, d.h. Kosten, die sich nicht aus den Erträgen des Gebäudes (Mieten und ähnliches) finanzieren lassen, mit Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf., beim Sachgebiet 301 (Stadtplanungsverwaltung und Städtebauförderung), erfolgen. Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung der Oberpfalz.
Stefan Weithas
Förderrichtlinie Kommunales Förderprogramm
Detaillierte Informationen zu den Gestaltungsrichtlinien für die Neumarkter Altstadt, sowie die Förderrichtlinie Kommunales Förderprogramm finden Sie im PDF "Gestaltungsrichtlinien für die Neumarkter Altstadt".
Stefan Weithas
Steuervergünstigungen
Erhöhte Absetzung von Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei bestimmten Maßnahmen
Nähere Auskünfte hierüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt.