Gewerbezentralregister (Auszug)

Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen sowie den Zugang zu diesem Online-Portal erhalten sie hier.

Selbstverständlich können auch weiterhin beim Ordnungsamt persönlich Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Privatpersonen und juristische Personen gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Betroffene bzw. der gesetzliche Vertreter der juristischen Person. Die Antragsberechtigten können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Auskünfte werden auch in diesem Fall ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. 

Bearbeitungsdauer: ca. 2 Wochen

Es gibt zwei Arten von Auskünften:
Belegart 1 = für private Zwecke
Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Falls die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, ist der genaue Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde anzugeben. Die Auskunft wird in diesem Fall direkt an die betreffende Behörde gesandt.

Was ist mitzubringen:
Persönliches Erscheinen erforderlich!

Privatpersonen:
Personalausweis oder Reisepass.

Juristische Personen:
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person. Dieser muss bei der Antragstellung seine Identität und seine Vertretungsbefugnis nachweisen.

Gebühren:
13,00 EUR

Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Spangler, Sabine
09181 255-231 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14

Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseAmt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten