Sühneverfahren

Bei verschiedenen strafrechtlichen Delikten ist vor Erhebung einer Privatklage u.U. die Durchführung eines Sühneversuchs erforderlich. Dieser Sühneversuch wird auf Antrag beim Rechtsamt durchgeführt, sofern beide Parteien in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. wohnen (§§ 374, 380 StPO).

Gebühren:
25,00 bis 150,00 EUR

Fristen:
Der Sühneversuchsantrag selbst ist grundsätzlich nicht fristgebunden, jedoch dürfen die Strafantragsfrist (§ 77 b StGB) und die Verjährungsfrist (§§ 78 ff StGB) für die Tat nicht abgelaufen sein.

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Werner, Andreas
Oberrechtsrat
09181 255-210 09181 255-219 Rathaus II, 1. OG, Zi. 12

Rechtsamt

AdresseRechtsamt
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten