Informationen zu Steuern und Grundabgaben:
Die wesentlichen Einnahmequellen eines städtischen Haushaltes sind die Steuern, Steuerbeteiligungen und die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die Bürger eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, sind Steuern Geldleistungen ohne unmittelbare Gegenleistung.
Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar. Das Steueramt veranlagt die Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigung) bei den Grund- und Hauseigentümern im "Grundabgabenbescheid". Des weiteren werden hier die Gewerbe- und Hundesteuer festgesetzt.
Ihre Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Michael
Herdegen
Sachgebietsleiter
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09181 255-113 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | michael.herdegen@neumarkt.de |
Rita
Götz
Sachbearbeiterin
|
09181 255-114 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | rita.goetz@neumarkt.de |
Herbert
Thalhammer
Sachbearbeiter
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09181 255-2643 | 09181 255-2649 | Stadtarchiv | Bräugasse 18 |
Adressen
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf. - Steuern
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |