Isolierte Abweichung/Befreiung von baurechtlichen Vorschriften

Abweichungen:

Soll bei der Errichtung von baulichen Anlagen von materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes (z. B. Abstandsflächen, Brandschutz) abgewichen werden, ist hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.

Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften:

Soll bei der Errichtung eines verfahrensfreien Vorhabens (Art. 57 BayBO) von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen örtlichen Bauvorschrift (z. B. Garagen-, Einfriedungs- oder Gestaltungssatzung) abgewichen werden, ist auch hierfür die Zulassung schriftlich zu beantragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Verlinkung auf ein Antragsformular in pdf-Format: Antragformular ausfüllen und einreichen
  • Lageplan mit dem Maßstab 1:1000 mit dem eingezeichneten Bauvorhaben in abgesetzter Farbe
  • Baupläne des betroffenen Bauteils in Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
  • Zusätzlich bei einer Befreiung: Auszug aus dem Bebauungsplan mit Einzeichnung des Vorhabens
  • Unterschrift nur bei analoger Einreichung notwendig, bei digitaler Einreichung keine Unterschriften mehr notwendig

 

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Eberlein, Sarah
09181 255-1621 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 202

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten