Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung
Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum (Sondereigentum an einer Wohnung eines Gebäudes) und Teileigentum (Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes) ist die Erteilung eines Aufteilungsplanes mit Abgeschlossenheitsbescheinigung. Aufteilungspläne können auch über einen Notar beantragt werden.
Was ist mitzubringen:
Formloser Antrag des Grundstückseigentümers oder Erbbauberechtigten. Dem Antrag ist eine Bauzeichnung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) in zweifacher Ausfertigung im Maßstabe mindestens 1:100 beizufügen; sie muß bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein und bei zu errichtenden Gebäuden den bauaufsichtlichen Vorschriften entsprechen.
Aus der Bauzeichnung müssen die Wohnungen, auf die sich das Wohnungseigentum, Wohnungserbbaurecht oder Dauerwohnrecht beziehen soll, oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, auf die sich das Teileigentum, Teilerbbaurecht oder Dauernutzungsrecht beziehen soll, ersichtlich sein. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurecht, Teilerbbaurecht, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Gebühren:
Es fällt eine Gebühr zwischen 25,- EUR bis 150,- EUR je Sondereigentumseinheit an
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ulbrich,
Michael
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09181 255-156 | 09181 255-202 | Rathaus I, EG, Zi. 001 | michael.ulbrich@neumarkt.de |