Baumschutzverordnung

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat aufgrund des Bayer. Naturschutzgesetzes zum Schutz erhaltungswürdiger Bäume für das Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. eine Baumschutzverordnung (BaumSchVO) erlassen. Zweck dieser Verordnung ist den Bestand der Bäume zu erhalten und dadurch eine Durchgrünung des Stadtgebietes zu erreichen. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 cm und mehr erreicht haben.

Was ist mitzubringen:
Antrag auf Baumfällung/Baumrückschnitt. Sie können uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail oder Briefpost zukommen lassen.

Gebühren:
Der Bescheid erreicht Sie in schriftlicher Form per Post und kostet mindestens 50,00€. Wird die Beseitigung von mehreren Bäumen beantragt, so werden für jeden zusätzlichen Baum 5,00€ verrechnet.

Formulare:

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Frank, Birgit
09181 255-218 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 309
Behr, Katrin
09181 255-1805 09181 255-259 Rathaus I, 3. OG, Zi. 309

Tiefbauverwaltung

AdresseTiefbauverwaltung
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten