Baumschutzverordnung
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat aufgrund des Bayer. Naturschutzgesetzes zum Schutz erhaltungswürdiger Bäume für das Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. eine Baumschutzverordnung (BaumSchVO) erlassen. Zweck dieser Verordnung ist den Bestand der Bäume zu erhalten und dadurch eine Durchgrünung des Stadtgebietes zu erreichen. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 cm und mehr erreicht haben.
Was ist mitzubringen:
Antrag auf Baumfällung/Baumrückschnitt. Sie können uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail oder Briefpost zukommen lassen.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Befreiung vom Verbot der Beseitigung eines Baumes, bzw. mehreren Bäumen, wird eine Gebühr entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz von 50,00 EUR erhoben.
Formulare:
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frank,
Birgit
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09181 255-218 | 09181 255-259 | Rathaus I, 3. OG, Zi. 301 | birgit.frank@neumarkt.de |
Behr,
Katrin
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09181 255-1805 | 09181 255-259 | Rathaus I, 3. OG, Zi. 301 | katrin.behr@neumarkt.de |