Beglaubigung von Dokumenten
Eine Beglaubigung bestätigt, dass die angefertigte Kopie des amtlichen Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Die Stadt Neumarkt kann Beglaubigungen von Abschriften vornehmen, wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, z.B. Schul-, Hochschul- und Berufsabschlusszeugnisse. Ebenso werden amtliche Beglaubigungen von Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen erstellt.
Bei maschinell unterschriebenen Dokumenten kann die Echtheit des Originals nur erschwert geprüft werden, im Zweifelsfall wird die Ausführung der Beglaubigung abgelehnt.
Bescheide, wie z.B. BaföG oder ARGE-Bescheide, werden ausschließlich maschinell erstellt. Diesen Bescheiden fehlen die Echtheitsmerkmale eines Originaldokuments und können daher nicht amtlich beglaubigt werden. Die Behörden, die maschinell erstellte Bescheide fertigen, können bei Bedarf, z.B. als Nachweis für die Rundfunkbeitragspflicht-Befreiung/Ermäßigung, auch Bescheide mit Unterschrift erstellen.
Private Verträge, Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten beglaubigt der Notar (öffentliche Beglaubigung).
Ablichtungen und Unterschriften für Sozialversicherungszwecke sind bei der Rentenantragsstelle zur Beglaubigung vorzulegen.
Bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten.
Folgende Dokumente werden von anderen Behörden beglaubigt:
- Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (Amtsgericht I Vormundschaftsgericht)
- Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht I Vereinsregister)
- Grundbuchauszüge (Amtsgericht I Grundbuchamt)
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden) die in Neumarkt ausgestellt wurden (Standesamt Neumarkt)
- Personenstandsurkunden die im Bundesgebiet ausgestellt wurden (Standesamt des jeweiligen Ausstellungsortes)
Was ist mitzubringen:
Das Originaldokument sowie die Anzahl der benötigten Kopien, persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Öffentliche Beglaubigungen:
Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden und nicht zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, muss ein Notar beglaubigen.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu beglaubigenden Seiten, betragen aber mindestens 5,00 EUR.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
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09181 255-235 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
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09181 255-221 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
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09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Service des Einwohnermeldeamtes:
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Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr - Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
- Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt
Bitte beachten Sie:
- Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
- Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
- Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
- Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.