Fahrscheine für Schüler der städt. Grund- und Mittelschulen

  • Organisation der Schülerbeförderung (Schulbuslinien)
  • Ermittlung des Schulweges der einzelnen Schüler im Rahmen der Schülerbeförderung
  • Erstellung bzw. Ausgabe der Fahrscheine für berechtigte Schüler (kostenlose Beförderung) nach der Schülerbeförderungsverordnung oder für nichtberechtigte Schüler gegen Entgelt.

Kostenlos werden Grundschüler befördert, die über 2 km einfachen Schulweg haben; bei Mittelschülern beträgt diese Mindeststrecke 3 km.

Gebühren:

Für das erste Kind: 120,00 EUR pro Schuljahr
Jedes weitere Kind: 60,00 EUR pro Schuljahr

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Weber, Jürgen
09181 255-121 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 13

Rathaus III

AdresseRathaus III
Untere Marktstraße 14
92318   Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

  8.30 Uhr - 12.00 Uhr

14.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten