Friedhofarbeiten: Berechtigungsscheine

Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt (§ 32 Nr. 1 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.). Die Zulassung erfolgt durch kostenpflichtigen Berechtigungsschein, der jährlich zu erneuern ist (§ 32 Nr. 3 Satz 1 u. 2 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.).

Was ist mitzubringen:

Sie benötigen als Gewerbetreibender u.a. folgende Nachweise zur Beantragung des Berechtigungsscheins (§ 32 Abs. 2 Buchst. b) u. c) der Bestattungssatzung):

  • Nachweis über die Ablegung der Meisterprüfung oder
  • Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder
  • Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation und
  • Nachweis über den Abschluss einer
  • Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Ausführung von gewerblichen Arbeiten in den Friedhöfen ist der Berechtigungsschein immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (§ 32 Abs. 4 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.)

Gebühren:
Die Zulassung erfolgt durch kostenpflichtigen Berechtigungsschein.

  • Jahresberechtigungsschein 80,00 EUR
  • Einzelberechtigungsschein  45,00 EUR

Fristen:
Die Jahresberechtigungsscheine müssen rechtzeitig im Vorjahr und die Einzelberechtigungsscheine müssen rechtzeitig vor Ausführung der geplanten Arbeiten beantragt werden.

Formulare:

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Götz, Marianne
09181 255-2676 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101
Lang, Michael
09181 255-242 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Steger, Eugen
09181 255-241 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105

Friedhofsverwaltung

AdresseFriedhofsverwaltung
Fischergasse 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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