Friedhofarbeiten: Berechtigungsscheine
Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt (§ 32 Nr. 1 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.). Die Zulassung erfolgt durch kostenpflichtigen Berechtigungsschein, der jährlich zu erneuern ist (§ 32 Nr. 3 Satz 1 u. 2 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.).
Was ist mitzubringen:
Sie benötigen als Gewerbetreibender u.a. folgende Nachweise zur Beantragung des Berechtigungsscheins (§ 32 Abs. 2 Buchst. b) u. c) der Bestattungssatzung):
- Nachweis über die Ablegung der Meisterprüfung oder
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder
- Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation und
- Nachweis über den Abschluss einer
- Betriebshaftpflichtversicherung
Bei der Ausführung von gewerblichen Arbeiten in den Friedhöfen ist der Berechtigungsschein immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. (§ 32 Abs. 4 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.)
Gebühren:
Die Zulassung erfolgt durch kostenpflichtigen Berechtigungsschein.
- Jahresberechtigungsschein 80,00 EUR
- Einzelberechtigungsschein 45,00 EUR
Fristen:
Die Jahresberechtigungsscheine müssen rechtzeitig im Vorjahr und die Einzelberechtigungsscheine müssen rechtzeitig vor Ausführung der geplanten Arbeiten beantragt werden.
Formulare:
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Götz,
Marianne
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09181 255-2676 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101 | marianne.goetz@neumarkt.de |
Lang,
Michael
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09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
Steger,
Eugen
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09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |