Führungszeugnis
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, und in Neumarkt i.d.OPf. mit Wohnsitz gemeldet ist, kann einen Antrag auf Erteilung eines
- (Privat-)Führungszeugnisses (Muster N) oder eines
- (Behörden-)Führungszeugnisses (Muster 0)
stellen. Antragsberechtigt ist der Betroffene bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Die Antragsberechtigten können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Was ist mitzubringen:
Personalausweis oder Reisepass. Bei (Behörden-)Führungszeugnissen ist die Anschrift der Empfangsbehörde anzugeben.
Gebühren:
13,00 EUR
Fristen:
Die Ausstellung durch das Bundeszentralregister in Bonn erfordert ca. 2 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Beantragung.
Es gibt die Möglichkeit beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen.
Folgende Anträge können online gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich ist ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine AusweisApp ab der Version 1.13, die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
|
09181 255-235 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
|
09181 255-221 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
|
09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Service des Einwohnermeldeamtes:
-
Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr - Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
- Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt
Bitte beachten Sie:
- Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
- Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
- Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
- Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
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