Gastschulanträge
Entscheidungen über Gastschulanträge werden durch die Stadt Neumarkt als Wohnsitzgemeinde gefällt. Die hierfür zuständige Abteilung beteiligt im Gastschulverfahren die aufnehmende und die bisherige Schule, u.U. auch die aufnehmende Gemeinde.
Was ist mitzubringen:
Gastschulantrag. Das Antragsformular ist auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter erhältlich.
Formulare:
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Weber,
Jürgen
|
09181 255-121 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 13 | juergen.weber@neumarkt.de |