Gefährliche Tiere
Vor der Haltung von gefährlichen Tieren (hierzu zählen insbesondere Kampfhunde, Schlangen, Spinnen, Scorpione etc.) ist eine Erlaubnis schriftlich zu beantragen, die jedoch nur in begründeten, sehr seltenen Ausnahmefällen erteilt werden kann.
Was ist mitzubringen:
Polizeiliches Führungszeugnis(nicht älter als 3 Monate)
Begründung des berechtigten Interesses (keine Liebhaberei) zur Tierhaltung
Gebühren:
25,00 EUR bis 400,00 EUR
Fristen:
Die Erlaubnis ist vor dem Erwerb des Tieres zu beantragen.
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gottschalk,
Daniel
Amtsleiter
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09181 255-220 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 15 | daniel.gottschalk@neumarkt.de |
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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