Gefährliche Tiere

Vor der Haltung von gefährlichen Tieren (hierzu zählen insbesondere Kampfhunde, Schlangen, Spinnen, Scorpione etc.) ist eine Erlaubnis schriftlich zu beantragen, die jedoch nur in begründeten, sehr seltenen Ausnahmefällen erteilt werden kann.

Was ist mitzubringen:
Polizeiliches Führungszeugnis(nicht älter als 3 Monate)
Begründung des berechtigten Interesses (keine Liebhaberei) zur Tierhaltung

Gebühren:
25,00 EUR bis 400,00 EUR

Fristen:
Die Erlaubnis ist vor dem Erwerb des Tieres zu beantragen.

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Gottschalk, Daniel
Amtsleiter
09181 255-220 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 15

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseAmt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten