Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben als sog. Realsteuer von den Gewerbetreibenden erhoben.

Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaft steuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird. Vom so modifizierten Gewinn wird durch gesetzlich festgelegte Von-Hundert-Sätze (Steuermesszahlen) der Steuermessbetrag von den Finanzämtern errechnet und in einem Steuermessbescheid der Gemeinde mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde an die Bescheide des Finanzamtes gebunden ist, und dass Einwände gegen diese Bescheide im Rahmen der gemeindlichen Steuererhebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn die Finanzamtsbescheide bestandskräftig sind. Die Verwaltung der Realsteuern wurde in der Weise aufgeteilt, dass die Finanzämter für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuermessbeträge und den Erlass der Steuermessbescheide ermächtigt sind.

Die Gemeinden jedoch sind zuständig für die Festsetzung der Hebesätze, die Berechnung der Steuer, den Erlass der Realsteuerbescheide, die Einhebung und die Beitreibung der Steuern.

Hebesatz:
315 v.H.

Rechtsgrundlagen:

  • Gewerbesteuergesetz
  • Abgabenordnung
  • Haushaltssatzung

Was ist mitzubringen:
Bei Rückfragen ist die Angabe der auf dem Steuerbescheid aufgeführten Finanzadresse unbedingt erforderlich.

Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen die Gewerbesteuerbescheide der Stadt Neumarkt beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Herdegen, Michael
09181 255-113 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Götz, Rita
09181 255-114 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 10
Delling, Elke
09181 255-2061 09181 255-129 Rathaus III, 1. OG, Zi. 10

Steuerwesen

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Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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sowie nach Vereinbarung

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