Grabstellen: Grabaufgabe
Das Grabrecht besteht für die Dauer der Ruhezeit der zuletzt bestatteten Leiche oder Urne. Für die Grabaufgabe nach Ablauf der Ruhezeit ist eine schriftliche Erklärung des Grabnutzungsberechtigten notwendig, die bei der Friedhofsverwaltung abgegeben werden muss.
Es besteht einzig die Möglichkeit, das Grab durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Steinmetzbetrieb) räumen zu lassen.
Eine Räumung der Grabstätte durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf. oder privat ist nicht möglich.
Was ist mitzubringen:
Wegen der Unterschriftsleistung ist persönliches Erscheinen des Grabnutzungs-berechtigten notwendig. Mitzubringen sind die Graburkunde und der Personal-ausweis oder Reisepass.
Gebühren:
Für die Grabräumung fallen von Seiten der Stadt Neumarkt i.d.OPf. keine Gebühren an.
Die Grabräumung ist mit der von Ihnen beauftragten Fachfirma (Steinmetzbetrieb) zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-2676 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101 | marianne.goetz@neumarkt.de |
|
09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
|
09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |
Organisationseinheiten
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