Hundesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen. Die Stadt Neumarkt erhebt die Hundesteuer aufgrund Ihrer Hundesteuersatzung.
Hier mehr zur Satzung im Ortsrecht
Gebühren:
Die Steuer beträgt: für den ersten Hund 25,00 EUR für den zweiten Hund 40,00 EUR für jeden weiteren Hund 50,00 EUR. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 600,00 EUR.
Fristen:
Die Widerspruchsfrist gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Neumarkt beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheides.
Formulare:
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Herdegen,
Michael
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09181 255-113 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | michael.herdegen@neumarkt.de |
Götz,
Rita
|
09181 255-114 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | rita.goetz@neumarkt.de |
Delling,
Elke
|
09181 255-2061 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 10 | elke.delling@neumarkt.de |