Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren (36 Kalendermonate) bei Geburten zum 1. Januar 1992 an, bzw. in den ersten 12 Kalendermonaten bei Geburten vor dem 1. Januar 1992. Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten. Hierfür werden Pflichtbeiträge vom Bund gezahlt. Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr sind darüberhinaus Berücksichtigungszeiten.
Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, können sie übereinstimmend erklären, wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll.
Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder können Kindererziehungzeiten angerechnet werden. Sie können nicht anerkannt werden bei Elternteilen die bereits anderweitig versorgt sind (z. B. Beamte). Die Meldebehörden zeigen die Geburt eines jeden Kindes dem Rentenversicherungträger an. Er wendet sich dann wegen der Versicherungspflicht an die Kindesmutter.
Rentenpaket 2014:
Mütterrente, abschlagsfreie Rente - Gesetzgebungsverfahren abwarten
Für die von der Bundesregierung neu beschlossene Mütterrente muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. In diesem Zusammenhang weisen die Regionalträger ausdrücklich darauf hin, dass für die sog. "Mütterrente" kein Antrag erforderlich ist und es sich bei den im Umlauf befindlichen Antragsformularen nicht um Formulare der Deutschen Rentenversicherung handelt. Die Neuberechnung erfolgt für Rentnerinnen und Rentner, die am 30. Juni 2014 eine Rente erhalten automatisch. Auch bei einem Rentenbeginn am 1. Juli 2014 ist kein vorsorglicher Antrag erforderlich.
Was ist mitzubringen:
- Versicherungsnummer der Mutter und des Vaters
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder das Familienstammbuch
Formulare:
Das Formular wird Ihnen entweder direkt vom Rentenversicherungsträger zugeschickt oder kann bei der Rentenantragstelle zum Ausfüllen abgeholt werden.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
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09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |
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