Marktwesen
Pro Jahr finden 4 Jahrmärkte auf dem Volksfestplatz statt. Das Ordnungsamt vergibt auf schriftliche Anfrage hin die Stellplätze für diese Märkte.
Daneben kann auch die Feststetzung weiterer Märkte, Messen, Ausstellungen etc. beantragt werden.
Für weitere Märkte bitte die Hinweise zu den Veranstaltern (hier) beachten.
Jahrmarkttermine 2024:
- Lichtmess-Jahrmarkt am 04.02.2024
- Oster-Jahrmarkt* am 24.03.2024 (verkaufsoffen)
- Michaeli-Jahrmarkt am 13.10.2024
- Martini-Jahrmarkt* am 10.11.2024 (verkaufsoffen)
Jahrmarkttermine 2025:
- Lichtmess-Jahrmarkt am 02.02.2025
- Oster-Jahrmarkt* am 13.04.2025
- Michaeli-Jahrmarkt am 12.10.2025
- Martini-Jahrmarkt* am 09.11.2025
Die mit * gekennzeichneten Jahrmarktsonntage sind verkaufsoffen. An diesen Terminen dürfen die Verkaufsstellen des örtlichen Einzelhandels von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Die Offenhaltung ist dem örtlichen Einzelhandel freigestellt.
Was ist mitzubringen:
Jahrmarkt:
Der Fierant kann sich durch ein formloses Schreiben (Präsentation der Produkte) bewerben.
Marktfeststetzung für Spezialmärkte, Messen, Ausstellungen etc.:
Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind ein Nachweis über den Versicherungschutz (Veranstalterhaftpflichtversicherung), Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate), eine Übersicht über die Art der anzubietenden Waren sowie Aussteller/Anbieter, ein Nachweis über die öffentliche Ausschreibung, die Teilnahmebedingungen und ein Ausstellungsplan beizubringen.
Gebühren:
Jahrmarkt:
Jahreszusage Jahrmärkte: 3.-- Euro pro laufender Meter und Markttag.
Stromanschluß zusätzl. 8,-- Euro je Markttag
Einzelzusage Jahrmarkt: 5,-- Euro pro laufender Meter und Markttag. Stromanschluß zusätzl. 8,-- Euro je Markttag
Marktfestsetzung:
50,-- Euro bis 1.500,-- Euro
Fristen:
Jahrmarkt:
Jahreszusagen spätestens Mitte Dezember des Vorjahres
Einzelzusagen spätestens 2 - 4 Wochen vor Marktbeginn
Marktfestsetzung:
Da vor der Erlaubniserteilung noch andere Behörden anzuhören sind, ist der Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen.
Formulare:
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Boge,
Sören
|
09181 255-230 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | soeren.boge@neumarkt.de |
Zielinski,
Werner
|
09181 255-229 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 10 | werner.zielinski@neumarkt.de |
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |