Melderechtliche Bescheinigungen

Melderechtliche Bescheinigungen sind:

  • Meldebestätigungen,
  • Aufenthaltsbescheinigungen zur Eheschließung,
  • Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld,
  • Lebensbescheinigungen.

Der Antrag auf Ausstellung kann persönlich bzw. schriftlich mit Beilegung der Gebühren erfolgen.
Alternativ können Sie die gebührenpflichtige Meldebescheinigung auch online anfordern.

Was ist mitzubringen:
Bei Lebensbescheinigungen ggf. Formular des Bescheinigungsersuchenden. Bei Haushaltsbescheinigungen das ausgefüllte Formular des Arbeitsamtes.

Gebühren:
5,00 EUR

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Wittmann, Ralf
09181 255-235 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Herzog, Sabine
09181 255-221 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Eglmeier, Barbara
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Stoiber, Carolin
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
  • Seit 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passbilder akzeptiert. Diese können gebührenpflichtig direkt im Einwohnermeldeamt erstellt werden. Alternativ können die Passbilder auch von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt angefertigt werden. Hier muss der gedruckte Data-Matrix-Code zum Termin mitgebracht werden.

Organisationseinheiten