Melderechtliche Bescheinigungen
Melderechtliche Bescheinigungen sind:
- Meldebestätigungen,
- Aufenthaltsbescheinigungen zur Eheschließung,
- Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld,
- Lebensbescheinigungen.
Der Antrag auf Ausstellung kann persönlich bzw. schriftlich mit Beilegung der Gebühren erfolgen.
Alternativ können Sie die gebührenpflichtige Meldebescheinigung auch online anfordern.
Was ist mitzubringen:
Bei Lebensbescheinigungen ggf. Formular des Bescheinigungsersuchenden. Bei Haushaltsbescheinigungen das ausgefüllte Formular des Arbeitsamtes.
Gebühren:
5,00 EUR
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Polster,
Gerhard
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09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Wittmann,
Ralf
|
09181 255-235 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Herzog,
Sabine
|
09181 255-221 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Eglmeier,
Barbara
|
09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Donnerstags sind spontane Besuche ohne Terminvereinbarung möglich.
Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschliesslich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
Zu den restlichen Zeiten können Sie Termine online buchen