Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung
Je nach Art und Umfang der Behinderung sind folgende Arten der Parkerleichterung möglich.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des ZBFS (www.zbfs.bayern.de)
1. EU-Parkausweis
Den Ausweis erhalten Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie/Phokomelie und vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie Blinde Menschen (Merkzeichen Bl).
Dieser Ausweis gilt in allen Ländern der EU und zahlreichen weiteren Ländern.
2. Parkerleichterung für besondere Gruppe behinderter Menschen (orangener Parkausweis)
Diesen Ausweis erhalten schwerbehinderte Menschen
- die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder
- mit Doppel-Stoma (künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnausleitung nach außen) und einem Einzel-GdB von wenigstens 70.
Dieser Ausweis ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Er berechtigt jedoch nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Nummer 2 erfüllt ist, wird ausschließlich vom Zentrum Bayern Familie und Soziales durchgeführt. Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten zusätzlich zum Einstufungsbescheid eine Bescheinigung, mit der der Parkausweis beantragt werden kann.
Was ist mitzubringen:
Für den EU-Parkausweis: Lichtbild, gültiger Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis Für den orangefarbenen Parkausweis: Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales über das Vorliegen der Voraussetzungen, gültiger Schwerbehindertenausweis sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare:
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-231 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | sabine.spangler@neumarkt.de |
|
09181 255-232 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | alina.uebelmesser@neumarkt.de |
|
09181 255-230 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | soeren.boge@neumarkt.de |
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |
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