Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

Je nach Art und Umfang der Behinderung sind folgende Arten der Parkerleichterung möglich.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des ZBFS (www.zbfs.bayern.de)

 
1. EU-Parkausweis

Den Ausweis erhalten Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie/Phokomelie und vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie Blinde Menschen (Merkzeichen Bl).

Dieser Ausweis gilt in allen Ländern der EU und zahlreichen weiteren Ländern.

 

2. Parkerleichterung für besondere Gruppe behinderter Menschen (orangener Parkausweis)

Diesen Ausweis erhalten schwerbehinderte Menschen

  •  die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder
  • mit Doppel-Stoma (künstlicher Darmausgang und künstlicher Harnausleitung nach außen) und einem Einzel-GdB von wenigstens 70.

Dieser Ausweis ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Er berechtigt jedoch nicht zum Parken auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.

Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Nummer 2 erfüllt ist, wird ausschließlich vom Zentrum Bayern Familie und Soziales durchgeführt. Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten zusätzlich zum Einstufungsbescheid eine Bescheinigung, mit der der Parkausweis beantragt werden kann.

Was ist mitzubringen:
Für den EU-Parkausweis: Lichtbild, gültiger Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis Für den orangefarbenen Parkausweis: Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales über das Vorliegen der Voraussetzungen, gültiger Schwerbehindertenausweis sowie einen evtl. bereits vorhandenen Parkausweis

Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.

Formulare:

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Spangler, Sabine
09181 255-231 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Übelmesser, Alina
09181 255-232 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14
Boge, Sören
09181 255-230 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 14

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseAmt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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