Rentenanträge: Altersrente
Altersrente wird gewährt, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen für die jeweilige Altersrente vorliegen. Auf die Rente haben Sie einen Rechtsanspruch. Sie müssen jedoch einen Rentenantrag stellen. Dies tun Sie am besten etwa drei Monate vor Erreichen der jeweils maßgebenden Altersgrenze bei der für Neumarkter Bürger- und Bürgerinnen zuständigen Rentenantragstelle.
Was ist mitzubringen:
- Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers
- Personalausweis oder Reisepass
- IBAN und BIC Nummer der Bank
- bei weiterem Rentenbezug bitte den Rentenbescheid mitbringen
- Krankenkassenverhältnisse ab dem 01.01.1984 bis heute
- Sollte Anspruch auf Zusatzrente/Betriebsrente oder Pension bestehen, bitte Nachweis vorlegen
- bei absolvierter Lehrzeit bitte Nachweise mitbringen (Lehrzeugnis, Lehrvertrag, Gesellenbrief)
- bei Schwerbehinderung Schwerbehindertenausweis mitbringen
- Geburtsurkunde eines Kindes zum Nachweis der Elterneigenschaft
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden. - Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
- Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lang,
Michael
|
09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
Steger,
Eugen
|
09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |