Rentenanträge: Erziehungsrente
Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung beim Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden Ex-Ehegatten gezahlt.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
Ehescheidung nach dem 30.06.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten
Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des geschiedenen Ehegatten oder sonstiger Kinder (in den Haushalt aufgenommene Stief- u. Pflegekinder, Enkel u. Geschwister) Erziehung kann längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes vorliegen
keine Wiederheirat des überlebenden Ehegatten
Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren bis zum Tod des geschiedenen Ehegatten.
In bestimmten Fällen gelten Besonderheiten!
Was ist mitzubringen:
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Versicherungsverlauf des Antragstellers
- Abstammungsurkunde des Kindes/der Kinder
- Heiratsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- IBAN und BIC Nr. der Bank
Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lang,
Michael
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09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
Steger,
Eugen
|
09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |