Rentenanträge: Waisenrente
Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn
- Sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben und
- der verstorbene Elternteil bis zu seinem Tode die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.
Vollwaisenrente erhalten Kinder,
- wenn sie keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr haben und
- ein verstorbener Elternteil die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.
Kinder sind neben den leiblichen und Adoptivkindern auch in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommene Stief- und Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die der Verstorbene in seinen Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hat.
Waisenrenten werden ohne Einschränkungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, darüber hinaus längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind
- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
- ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet
- oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sich selbst nicht unterhalten kann.
Wenn die Waise vor Vollendung des 27. Lebensjahres gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, wird die Waisenrente bei weiterer Schul- oder Berufsausbildung entsprechend auch noch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt.
Was ist mitzubringen:
- Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes
- bei einem leiblichen Kind eines männlichen Versicherten, der zur Zeit der Geburt des Kindes nicht mit der Kindesmutter verheiratet war (Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Entscheidung oder Auszug aus dem Geburtsregister)
- bei einem Stiefkind (Heiratsurkunde des Versicherten und Bescheinigung der Meldebehörde)
- bei einem Pflegekind (Nachweis über das Pflegekindschaftsverhältnis und Bescheinigung der Meldebehörde)
- bei einem Enkel, Bruder oder einer Schwester (Bescheinigung der Meldebehörde, bei einem Enkel zusätzlich eine Heiratsurkunde der Eltern und Großeltern)
- bei Schulausbildung wie Fachschul-/Fachhochschul-/Hochschulausbildung (Bescheinigung der Schule, Fachschule, Fachhochschule, Hochschule über den Beginn und voraussichtliches Ende des Schulbesuchs)
- bei Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag und Bestätigung der Ausbildungsstätte)
- beim freiwilligen sozialen Jahr/ökologischem Jahr (Bescheinigung des zuständigen Trägers über die Leistung eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres)
- bei Behinderung (Ärztliche Bescheinigung über die Behinderung)
- IBAN und BIC Nr. der Bank
Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lang,
Michael
|
09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
Steger,
Eugen
|
09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |