Rentenanträge: Witwen- und Witwerrente
Witwe oder Witwer ist der Ehegatte, der im Zeitpunkt des Todes des Versicherten mit ihm in gültiger Ehe gelebt hat. Eine gültige Ehe liegt auch dann vor, wenn die Ehepartner getrennt lebten. Die Ehe durfte beim Tod des verstorbenen Versicherten aber weder geschieden noch für nichtig erklärt oder aus sonstigen Gründen aufgehoben sein. Um sog. Versorgungsehen zu verhindern, wird eine Witwenrente/Witwerrente nur dann gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei Unfalltod des Ehegatten, besteht aber auch bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr ein Rentenanspruch.
Witwen/Witwer haben Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Bei Wiederheirat fällt die Witwenrente/Witwerrente weg, und es besteht Anspruch auf eine Witwen/Witwerrentenabfindung. Witwen/Witwer unter 45 Jahre, die keine Kinder erziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf eine kleine Witwenrente/Witwerrente. Sie wird bei "Neuehen" für längstens 24 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten gezahlt. Bei Altehen gibt es eine solche Beschränkung nicht.
Die große Witwenrente/Witwerrente wird bei "Altehen" und "Neuehen" gezahlt, wenn die Witwe/der Witwer
- das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
- ein Kind unter 18 Jahren erzieht (bei Versorgung von behinderten Kindern auch nach deren 18. Lebensjahr) oder
- erwerbsgemindert ist.
Die kleine Witwenrente/Witwerrente beträgt 25 Prozent, die große für "Altehen" 60 Prozent, für "Neuehen" 55 Prozent einer auf den Zeitpunkt des Todes berechneten Altersrente des Verstorbenen.
Im sog. Sterbevierteljahr werden 100 Prozent der Versichertenrente als kleine oder große Witwen/Witwerrente gezahlt. Auf die Witwen/Witwerrente wird ggf. eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers angerechnet.
Was ist mitzubringen:
- Rentenbescheid der verstorbenen Person
- Rentenbescheid der Witwe oder des Witwers
- Anschrift der Krankenkasse des Verstorbenen und der Witwe
- 2 Sterbeurkunden
- Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- Personalausweis oder Reisepass der Witwe oder des Witwers
- IBAN und BIC Nummer der Bank
- Rentenbescheide von anderen Rentenversicherungsträgern (Versorgungsamt,Pensionskasse, Bundesknappschaft)
- bei Berufstätigkeit der Witwe oder des Witwers sind entsprechende Nachweise hierüber vorzulegen (z.B.Rentenversicherungsnummer)
- war die verstorbene Person noch keine Rentenbezieher, so sind bitte die kompletten Versicherungsunterlagen des Verstorbenen mitzubringen
- Geburtsurkunde eines Kindes zum Nachweis der Elterneigenschaft
- Persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke
Formulare:
Liegen bei der Rentenantragstelle auf und können dort zum Ausfüllen abgeholt oder bei den Rentenversicherungsträgern geladen werden.
Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Landshut
Personen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-242 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | michael.lang@neumarkt.de |
|
09181 255-241 | 09181 255-2679 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105 | eugen.steger@neumarkt.de |
Organisationseinheiten
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