Sondernutzungserlaubnis
Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes, z. B. bei der Durchführung von Infoständen oder Veranstaltungen, Errichten einer Außenbestuhlung, Aufstellen eines Klappständers, Flyerverteilung, etc., ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Was ist mitzubringen:
Ausgefülltes Antragsformular sowie falls vorhanden ein Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens bzw. Skizzen vom Vorhaben.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Anlage zur Sondernutzungssatzung.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich sind Anträge mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin einzureichen, bei Großveranstaltungen mindestens 4 Wochen vorher!
Formulare:
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Infostand / Werbestand / Veranstaltung / Sonstiges)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Verteileraktion)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung anlässlich Wahlwerbung
- Allgemeine Informationen für Straßenmusiker
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Eichenseer,
Romy
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09181 255-1801 | 09181 255-259 | Rathaus I, 3. OG, Zi. 311 | tiefbauverwaltung@neumarkt.de |
Sporrer,
Claudia
|
09181 255-1803 | 09181 255-259 | Rathaus I, 3. OG, Zi. 311 | tiefbauverwaltung@neumarkt.de |