Sterbefallbeurkundungen
Ein Sterbefall muss spätestens bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt grundsätzlich:
- bei Tod im Klinikum Neumarkt i.d.OPf. durch das Klinikum selbst
- bei Tod in Seniorenheimen durch den Träger der jeweiligen Einrichtung
- durch Bestattungsunternehmen
- in bestimmten Fällen durch Polizeibehörden
Was ist für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich:
Grundsätzlich werden für die Beurkundung folgende Nachweise benötigt:
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft und ggf. ein Nachweis über deren Auflösung (jeweils im Original)
- Geburtsurkunde im Original
- Nachweis über den letzten Wohnsitz
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung) des Verstorbenen.
Bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (im Original)
Bei Geschiedenen: zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (im Original)
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Für Personen, die in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. verstorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frank,
Petra
|
09181 255-238 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 109 | petra.frank@neumarkt.de |
Kirsch,
Susanne
|
09181 255-2678 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 109 | susanne.kirsch@neumarkt.de |