Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Neumarkt betreibt eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung. Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zu reinigen.
Den Winterdienst führt der Bauhof Stadt Neumarkt i.d.OPf., Am Berliner Ring 1, durch. Bei Problemen bitte dort anrufen: 09181/2638-0
Rechtsgrundlagen:
Straßenreinigungssatzung und Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Link zur Satzung im Ortsrecht
Die Bürgerinformation mit dem neuen Kehrplan finden Sie hier: (pdf, 9MB)
Gebühren:
Der Gebürensatz für die Reinigung beträgt je Meter Straßenfrontlänge vierteljährlich in der:
- Reinigungsklasse I (einmal wöchentlich) 0,28 EUR
- Reinigungsklasse II (zweimal wöchentlich) 0,84 EUR
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sagasser,
Nicole
Amtsleiterin
|
09181 255-215 | 09181 255-219 | Rathaus II, 3. OG, Zi. 35 | nicole.sagasser@neumarkt.de |
Viehbacher,
Brigitte
|
09181 255-186 | 09181 255-219 | Rathaus II, 3. OG, Zi. 34 | brigitte.viehbacher@neumarkt.de |