Vaterschaftsanerkennungen
Ein Vater kann die Vaterschaft für ein Kind erklären. Die Mutter des Kindes muss dieser Anerkennung zustimmen. Hierzu ist persönliches Erscheinen beider Elternteile beim Standesamt erforderlich.
Die Vaterschaftsanerkennung kann auch der vor der Geburt des Kindes erklärt werden.
Was ist mitzubringen:
Notwendig ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile. Weiterhin bitten wir nach Möglichkeit bereits bei der Vaterschaftsanerkennung um die Vorlage der Geburtsurkunde beider Elternteile (im Original) sowie bei geschiedenen Müttern das Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk).
Hinweis: Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lang,
Ludwig
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09181 255-246 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 107 | ludwig.lang@neumarkt.de |
Distler,
Nadine
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09181 255-2677 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 107 | nadine.distler@neumarkt.de |