Vorläufiger Reisepass bzw. Personalausweis
Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist je nach Bedarf die Ausstellung eines Express-Reisepasses, oder eines vorläufigen Reisepasses oder Personalausweises möglich. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur dann möglich wenn die Herstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (72 Stunden) nicht rechtzeitig erfolgen kann.
Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bzw. Personalausweises ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises möglich.
Was ist mitzubringen:
PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IST ERFORDERLICH !
- Für den vorläufigen Personalausweis: 1 Lichtbild, Mindestgröße 35x45 mm, nicht älter als 6 Monate
- Für den vorläufigen Reisepass: 1 Lichtbild Größe 35x45 mm, Frontalaufnahme, Hintergrund hell und einfarbig, nach den neuen Passbildbestimmungen für den neuen Reisepass (ePass) nicht älter als 6 Monate
- Altes Ausweisdokument
- Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienbuch, sofern der abgelaufene Ausweis nicht von der Stadt Neumarkt id.OPf. ausgestellt wurde.
Gebühren: - Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR (Gültigkeit: 1 Jahr)
- Vorläufger Personalausweis: 10,00 EUR (Gültigkeit: 3 Monate)
Fristen:
Die Ausstellung von vorläufigen Ausweisen erfolgt kurzfristig durch die Passbehörde der Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-223 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 24 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-224 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-224 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-225 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 24 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-226 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-226 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 25 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-227 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 23 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
|
09181 255-228 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 23 | einwohneramt-passamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Service des Einwohnermeldeamtes:
-
Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr - Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
- Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt
Bitte beachten Sie:
- Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
- Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
- Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
- Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Organisationseinheiten
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl
Komfort:
Durch diese Cookies können wir Ihnen eine erweiterte Funktionalität bereitzustellen. Die Cookies können von uns selbst, oder von Drittanbietern gesetzt werden, deren Dienste wir auf unseren Seiten verwenden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.