Vorläufiger Reisepass bzw. Personalausweis

Sofern kurzfristig ein gültiges Ausweispapier benötigt wird, ist je nach Bedarf die Ausstellung eines Express-Reisepasses, oder eines vorläufigen Reisepasses oder Personalausweises möglich. Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur dann möglich wenn die Herstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (72 Stunden) nicht rechtzeitig erfolgen kann.

Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bzw. Personalausweises ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises möglich.

Was ist mitzubringen:

PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IST ERFORDERLICH !

  • Für den vorläufigen Personalausweis: 1 Lichtbild, Mindestgröße 35x45 mm, nicht älter als 6 Monate
  • Für den vorläufigen Reisepass: 1 Lichtbild Größe 35x45 mm, Frontalaufnahme, Hintergrund hell und einfarbig, nach den neuen Passbildbestimmungen für den neuen Reisepass (ePass) nicht älter als 6 Monate
  • Altes Ausweisdokument
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Familienbuch, sofern der abgelaufene Ausweis nicht von der Stadt Neumarkt id.OPf. ausgestellt wurde.

    Gebühren:
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR (Gültigkeit: 1 Jahr)
  • Vorläufger Personalausweis: 10,00 EUR (Gültigkeit: 3 Monate)

Fristen:
Die Ausstellung von vorläufigen Ausweisen erfolgt kurzfristig durch die Passbehörde der Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Kohlmann, Elisabeth
09181 255-223 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Meier, Ingrid
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Imamovic, Monika
09181 255-224 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Distler, Iris
09181 255-225 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 24
Nutz, Elisabeth
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Lindner, Barbara
09181 255-226 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 25
Ehrnsperger, Ramona
09181 255-227 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23
Gruber, Ute
09181 255-228 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 23

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Organisationseinheiten