Werbeanlagen
Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² Ansichtsfläche sind in der Regel baugenehmigungsfrei.
Allerdings kann auch für diese kleinen Werbeanlagen eine gesonderte Gestattung, z.B. eine Sondernutzungserlaubnis bei Benutzung öffentlicher Flächen erforderlich werden. Die Sondernutzungserlaubnis wird widerruflich erteilt.
Für baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Die Baugenehmigung wird widerruflich erteilt.
Was ist mitzubringen:
In der Regel sind (in 2-facher Ausfertigung) erforderlich:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Berechnung der Werbeanlage mit Baukosten
- Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers
- Zeichnerische Darstellung der Werbeanlage im Maßstab 1:100 (Ansichten) mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers
Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Thumann,
Alexander
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09181 255-1615 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 206 | alexander.thumann@neumarkt.de |