Wohnberechtigungsbescheinigungen
Der Vermieter von (öffentlich) geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) darf nur an Wohnungssuchende vermieten, die eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung vorweisen können. Für die Bescheinigung sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Einkommensgrenzen und die Wohnungsgrößen richten sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden.
Der Antrag ist bei der Großen Kreisstadt zu stellen, in dessen Bereich der Wohnungssuchende seinen Hauptwohnsitz hat. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Bescheinigung für die Dauer eines Jahres erteilt.
Was ist mitzubringen:
Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung,
Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Lohn-/Gehaltsabrechnungen etc. der letzten 12 Monate aller Personen, die die betreffende Wohnung beziehen wollen),
Ausweis bei Schwerbehinderung,
Heiratsurkunde (wenn die Ehe in den letzten fünf Jahren geschlossen wurde).
Gebühren:
15,00 EUR
Formulare:
Ihr Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-156 | 09181 255-202 | Rathaus I, EG, Zi. 001 | michael.ulbrich@neumarkt.de |
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