Freispruch für Oberbürgermeister Thumann
Das Strafverfahren gegen das Neumarkter Stadtoberhaupt ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Gericht konnte keinen Vorsatz einer Pflichtverletzung erkennen, auch zweifelte es, ob überhaupt objektiv ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft hatte OB Thumann vorgeworfen, zwei Mitarbeiter tarifwidrig unter Beibehaltung der Erfahrungsstufe höhergruppiert zu haben. Dabei hätten sie laut Staatsanwalt zwar höhergruppiert werden dürfen, allerdings hätten sie dabei um eine Erfahrungsstufe zurückgesetzt werden müssen. OB Thumann zeigte sich erleichtert über den Freispruch. Er habe stets zum Wohl der Stadt gehandelt und Mitarbeiter seien wichtig für den Erfolg einer Stadt. Trotzdem habe ihn das Ermittlungsverfahren, das immerhin nun schon seit fast sechs Jahren laufe und der Prozess belastet. „Da sitzt man dann als bisher unbescholtener Bürger auf der Anklagebank, weil man zwei Mitarbeiter berechtigterweise höhergruppiert hat.“