Mietspiegel
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Hier finden Sie den Neumarkter Mietspiegel als PDF-Datei.
Zum 01.01.2022 ist die neue Mieterschutzverordnung in Kraft getreten (Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung ─ MiSchuV)).
Damit gelten ab diesem Zeitpunkt auch in Neumarkt i.d.OPf. folgende Regelungen:
- Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.
- Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Erwerber von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Landfried,
Rainer
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09181 255-105 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 16 | rainer.landfried@neumarkt.de |
Sauerbrey,
Philip
|
09181 255-107 | 09181 255-129 | Rathaus III, 1. OG, Zi. 16 | philip.sauerbrey@neumarkt.de |