Ihr Bauvorhaben
Unter den Unterpunkten auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Online-Formulare rund um Ihr eigenes Bauvorhaben sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung.
Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit fraglich ist. Vor allem die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes spielt oft eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie daher gern die Möglichkeit unserer Bauberatung vor der Einreichung eines formellen Bauantrages.
Bitte berücksichtigen Sie, dass auch verfahrensfreie Vorhaben die materiellen Vorschriften (z.B. Abstandsflächen, Stellplätze, Brandschutz, Anforderungen eines Bebauungsplanes usw.) einhalten müssen. Auch in diesen Fällen setzen Sie sich bitte jederzeit mit der Bauordnungsverwaltung oder dem Bauordnungsamt in Verbindung.
Sie können auch vor der Einreichung des Bauantrages entscheidende Fragen zu Ihrem Bauvorhaben durch einen Bauvorbescheid vorweg verbindlich klären lassen. Dieser Bauvorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, so dass für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren die im Vorbescheid entschiedenen Fragen verbindlich geklärt sind.
Eine Baugenehmigung ist erforderlich für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, sofern in der Bayerischen Bauordnung nicht ausdrücklich bestimmt wurde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.
Unter gewissen Voraussetzungen lässt die Bayer. Bauordnung die Errichtung und Änderung von genehmigungspflichtigen Vorhaben unter Anwendung des sogenannten Freistellungsverfahrens zu.
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