Bauberatung

Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit fraglich ist. Vor allem die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes spielt oft eine entscheidende Rolle.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit unserer Bauberatung vor Einreichung eines formellen Bauantrages. Eine Nachbarbeteiligung bereits in diesem Stadium ist sinnvoll, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitung der Bauvoranfrage erfolgt durch das Bauordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Bauordnungsverwaltung. Im Gegensatz zum Bauvorbescheid erhalten Sie bei der formlosen Bauvoranfrage allerdings keine rechtsmittelfähige Entscheidung des Bauamtes.

Was ist mitzubringen:
Unterlagen entsprechend den Planungsständen wie z.B.

  • Lageplan Maßstab 1:1000
  • Bestandsplan
  • Planskizze
  • Fotos
  • Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Freitag: 08:30 - 13:00

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Straubmeier, Gerhard
Bauberatung Innenstadt
09181 255-1610 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 205
Haberler, Josef
Bauberatung Südlicher Bezirk
09181 255-1612 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 206
Christoph, Veronika
Bauberatung Nördlicher Bezirk
09181 255-1617 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 207
Stöber, Regina
Bauberatung Östlicher Bezirk
09181 255-1619 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 208
Thumann, Alexander
Bauberatung Westlicher Bezirk
09181 255-1615 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 206

Bauordnungsamt

AdresseBauordnungsamt
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf
Öffnungszeiten

Wegen eingeschränkter Öffnungszeiten empfehlen wir eine Terminvereinbarung.

Organisationseinheiten