Fördermöglichkeiten
Im Jahr 2020 hat die Stadt Neumarkt Gestaltungsrichtlinien in Form einer Gestaltungssatzung und ein Kommunales Förderprogramm für private Bauherren beschlossen. Das bereits zuvor bestehende Förderprogramm wurde optimiert und der Fördermittelrahmen wurde auf bis zu 50.000 € pro Sanierungsmaßnahme erhöht. Zusätzlich werden sogar Neubauvorhaben mit bis zu 20.000 € (ohne Beteiligung der Städtebauförderung) gefördert. Derzeit gibt es nur wenige andere Gemeinden, welche Sanierungsbauvorhaben und zusätzlich Neubauvorhaben in diesem Umfang finanziell unterstützen. Die Fördermittel können jedoch nur dann gewährt werden, wenn der Bauherr die Vorgaben aus den Gestaltungsrichtlinien einhält.
Durch das Kommunale Förderprogramm sollen noch mehr private Bauvorhaben unterstützt werden, auch um Leerständen in der Altstadt entgegenzuwirken. Durch die Anreizförderung erhofft die Stadt Neumarkt sich weitere private Initiativen
Zuschüsse sind für folgende Maßnahmen möglich:
Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude
Voraussetzungen:
- Gebäude liegt in einem Sanierungsgebiet
- Städtebauliche Mängel und Missstände machen eine Generalsanierung (Gesamtsanierung) erforderlich
- Maßnahme ist wohnraumwirksam
- alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft
- Abschluss eines Modernisierungsvertrages
Bei Generalsanierungen mit einem entsprechenden Kostenaufwand können unrentierliche Kosten, d.h. Kosten, die sich nicht aus den Erträgen des Gebäudes (Mieten und ähnliches) finanzieren lassen, mit Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf., beim Sachgebiet 301 (Stadtplanungsverwaltung und Städtebauförderung), erfolgen. Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung der Oberpfalz.
Detaillierte Informationen zu den Gestaltungsrichtlinien für die Neumarkter Altstadt, sowie die Förderrichtlinie Kommunales Förderprogramm finden Sie im PDF "Gestaltungsrichtlinien für die Neumarkter Altstadt".
Erhöhte Absetzung von Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei bestimmten Maßnahmen
Nähere Auskünfte hierüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt.
Sachgebietsleiter
Sachbearbeiter
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