Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
Zu den langfristigen Zielsetzungen der Stadtentwicklungsplanung gehört der Ausbau der zentralörtlichen Funktion der Stadt Neumarkt als mögliches Oberzentrum, sowie die Sicherung einer gleichmäßigen und angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen. Die Neumarkter Innenstadt hat für das Einkaufen eine besondere Bedeutung. "Wir wollen deshalb den Einkaufsstandort "Innenstadt" stärken und den Einzelhandel dort dem großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese vorziehen" (Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2004).
Die Stadt Neumarkt hat 2005 ein Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept an die BBE-Unternehmensberatung in Auftrag gegeben, welches 2009 fortgeschrieben wurde. Hier wird die funktionsgerechte und geordnete Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen der Stadt Neumarkt dargelegt unter Berücksichtigung sich verändernder angebots- und nachfrageseitiger Aspekte.
Am 28.04.2015 wurde eine weitere Fortschreibung durch den Stadtrat beschlossen: Aktualisierung und Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes
Das Ziel der Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes ist es, eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Dabei hat das Einzelhandelskonzept die Landesplanung unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Hierbei stehen die Sicherung der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche, die Verbesserung der Standortqualitäten, der Wettbewerbsfähigkeit und die Vermeidung der Zersiedelung im Vordergrund.
Die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes legt den Schwerpunkt neben der Sicherung der oberzentralen Versorgungsfunktion Neumarkts auch auf die Entwicklung und Sicherung der Nahversorgung.
Für die Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandortes Neumarkt i.d.OPf. stehen folgende Leitziele an:
- Erhalt und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion
- Priorität der Innenstadtentwicklung
- Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsangebote an wohngebietsintegrierten Standorten (Nahversorgungsstandorte)
- Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht-innenstadtrelevante Kernsortimenten auf geeignete Ergänzungsstandorte.
Zur Umsetzung der Leitziele des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes dient folgende Zentrenhierarchie, die eine räumlich-funktionale Aufgabenverteilung zwischen den Versorgungsbereichen im Stadtgebiet verfolgt:
- Hauptzentrum Innenstadt
- Ergänzungsstandorte/Fachmarktstandorte für Betriebe mit überwiegend nichtinnenstadtrelevanten Sortimenten
- Nahversorgungsstandorte mit wohngebietsbezogenem Einzelhandel.
Inwiefern Sortimente innenstadt- und nahversorgungsrelevant sind, wird in einer speziellen Sortimentsliste für die Stadt Neumarkt i.d.OPf. (siehe S. 52 u. 53 des Konzeptes) unter Berücksichtigung der örtlichen Strukturen, der Einzelhandelsangebote und der Marktentwicklung im Einzelhandel bewertet.