Windenergie
Die Stadt Neumarkt hat zusammen mit dem Planungsbüro TB Markert aus Nürnberg ein gesamträumliches Konzept zur Windenergie erstellt. Ziel dieses Konzeptes ist es, dem Regionalen Planungsverband bei der Flächenausweisung von Windenergie aktiv zuzuarbeiten und damit den weiteren Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet Neumarkt mitzugestalten.
Anlass sind bundesweite Gesetzesänderungen, die den Ausbau von Windenergie auf Land beschleunigen sollen. Demnach ist jedes Bundesland verpflichtet, prozentual zur Landesfläche Windenergiegebiete auszuweisen. So müssen in Bayern nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis 2027 1,1% und bis 2032 1,8% der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Bei Nichterreichen dieser Ziele ist der Bau von Windkraftanlagen fast überall möglich. Für die Zielerreichung und die Flächenausweisung für Windkraft in Bayern ist die Regionalplanung zuständig.
Die Stadt Neumarkt ist daher der Aufforderung des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (11) nachgekommen, und hat Positivflächen für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet. Neben den festgelegten Kriterien des Regionalen Planungsverbandes wurden weitere kommunale städtebauliche Belange und sensible Bereiche geprüft.
Nach Bewertung der einzelnen Eignungsflächen und nach Beschluss im Stadtrat am 09.11.2023 wurden nun 3,2% der Gesamtfläche des Stadtgebietes an den Regionalen Planungsverband gemeldet (siehe Übersichtskarte). Die endgültige Entscheidung über die Ausweisung von Windenergiegebieten obliegt dem Regionalen Planungsverband.