Flächennutzungsplan (FNP)
Grundlage der gemeindlichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan, den die Stadt in eigener Planungshoheit nach den erforderlichen Abstimmungen mit den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Fachbehörden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt.
Der Flächennutzungsplan ist das übergreifende Planungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Er hat die Aufgabe, Leitlinien zur Stadtentwicklung für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren darzustellen. Er soll in seiner Gesamtschau von Siedlungs-, Landschafts- und Infrastrukturplanung für das Stadtgebiet Neumarkt zu einer nachhaltigen und umweItgerechten Entwicklung beitragen.
Bei der Flächennutzungsplanung wurden u.a. die erwartete Bevölkerungsentwicklung, die landschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und die verkehrsmäßige Anbindung festgestellt. Die Ergebnisse wurden im Flächennutzungsplan berücksichtigt, der damit den Rahmen für die künftigen städtebaulichen Planungen der Stadt setzt. Die Planungsabsichten lassen sich letztlich in der Ausweisung von ausreichend Bauflächen für den Planungszeitraum festmachen. Der Flächennutzungsplan legt diese künftigen Bauflächen fest und zeigt, wo notwendige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und andere Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind oder noch gebaut werden müssen.
Der Flächennutzungsplan von 2004 wurde mittlerweile in über 30 Teilbereichen rechtswirksam geändert. Derzeit werden die nach dem 30.3.2004 von der Regierung der Oberpfalz genehmigten Änderungsbereiche in einen aktualisierten Flächennutzungsplan eingearbeitet und es werden zusätzlich noch weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Den gegenwärtigen Stand rechtswirksamer Änderungen können Sie im Bereich Rechtskräftige Bauleitpläne und im Stadtplanungsamt der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 202 einsehen.
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