Anwendung der Eingriffsregelung und des Ökokontos
Bei der Ausweisung neuer Baugebiete ist oberstes Gebot die Vermeidung und Minimierung von Eingriffen. Eingriffe werden gemäß § 14 Abs.1 BNatSchG definiert als Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Sofern Eingriffe nicht vollständig vermieden werden können, soll der Ausgleich soweit wie möglich im direkten Umfeld auf dem Baugrundstück bzw. im Geltungsbereich der Baugebiete selbst durchgeführt werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen können außerhalb des Geltungsbereichs, bevorzugt im Rahmen des Ökokontos ausgeglichen werden. Es sind dabei möglichst die von der Baumaßnahme betroffenen ökologischen Funktionsbeziehungen und Biotoptypen zu entwickeln bzw. bereits vorhandene, beeinträchtigte Flächen dieses Biotoptyps wiederherzustellen und zu pflegen. Nach § 1a Abs. 3 BauGB werden die Maßnahmen zum Ausgleich in der Bauleitplanung durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen getroffen.
In Neumarkt verbleibt es in der vorbereitenden Bauleitplanung bei der Regelung, die im Rahmen der Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe im selben Naturraum bzw. in der selben ökologisch-funktionalen Raumeinheit auszugleichen; eine weitere Zuordnung der Flächen zum Ausgleich erscheint nicht sinnvoll. Mit der Darstellung als zukünftige Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan wird einerseits die Option einer weiteren Nutzung - insbesondere der Landwirtschaft - offen gehalten, andererseits aber die Eignung für den Ausgleich und die rechnerische Deckung des Ausgleichserfordernisses dokumentiert.
Die Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, d.h. in den Bebauungsplänen bzw. durch privatrechtliche Sicherung. Als Ermittlungsgrundlage wird dabei wiederum der Leitfaden zur Eingriffsregelung herangezogen.
Als Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind z.B. die Neuanlage von Waldmänteln, die Pflanzung von Streuobstwiesen, die Schaffung von Lebensräumen entlang der Fließgewässer, etwa durch Renaturierung verbauter und begradigter Fließgewässer u.ä.