Das Rechtsamt ist zuständig für die rechtliche Vertretung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. in allen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere die Führung von Verwaltungsprozessen. Als Querschnittsaufgabe obliegt dem Rechtsamt die rechtliche Beratung aller städtischer Ämter.
Darüber hinaus wird im Rechtsamt das umfangreiche "Ortsrecht", das sind die städtischen Satzungen und Verordnungen, bearbeitet. Zuständig ist das Rechtsamt auch für die Rechtsreferendar-Ausbildung und die Durchführung von Sühneverfahren. Des Weiteren ist das Rechtsamt zuständig für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes sowie für die Schöffenwahl.
Ihre Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andreas
Werner
Oberrechtsrat
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09181 255-210 | 09181 255-219 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 12 | andreas.werner@neumarkt.de |
Katja
Iosifidis
Sachbearbeiterin
|
09181 255 210 | 09181 255-219 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 11 | rechtsamt@neumarkt.de |
Julia
Seibold
Sachbearbeiterin
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09181 255-211 | 09181 255-219 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 11 | julia.seibold@neumarkt.de |
Stadtverwaltung Neumarkt i.d.OPf. - Rechtsamt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |