Antragsbestätigungen des Einwohnermeldeamtes
Bei verschiedenen Anträgen (z.B. Führerschein-, Sozialhilfe- und Wohngeldanträge) ist die Bestätigung des Einwohnermeldeamtes notwendig. Führerschein- und Sozialhilfeanträge werden nach Bestätigung durch den Antragsteller beim Landratsamt eingereicht. Bestätigte Wohngeldanträge werden vom Einwohnermeldeamt Neumarkt i.d.OPf. direkt an die Wohngeldstelle des Landratsamtes weitergeleitet.
Was ist mitzubringen:
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge.
Gebühren:
Bei Führerscheinanträgen 5,10 EUR
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Polster,
Gerhard
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09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Wittmann,
Ralf
|
09181 255-235 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Herzog,
Sabine
|
09181 255-221 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Eglmeier,
Barbara
|
09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Donnerstags sind spontane Besuche ohne Terminvereinbarung möglich.
Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschliesslich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
Zu den restlichen Zeiten können Sie Termine online buchen