Baugenehmigungsverfahren

Im Baugenehmigungsverfahren wird mit dem Bauantrag die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet über den u.g. Link abrufbar sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Bauordnungsverwaltung, einzureichen.

Ein vollständig eingereichter Bauantrag hilft Zeit und Geld sparen. Die Bauordnung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist bestrebt, die Genehmigung für ein Bauvorhaben so schnell wie möglich zu erteilen. Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags sind aber vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen.

Welche Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig sind hängt vom Einzelfall ab. Dazu empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig bei uns zu informieren.

Nicht nur die Errichtung von baulichen Anlagen, sondern auch die Änderung baulicher Anlagen kann genehmigungsbedürftig sein.

Soll ein Gebäude anders genutzt werden als in der Vergangenheit (liegt also eine Nutzungsänderung vor), besteht eine Genehmigungspflicht immer dann, wenn für die neue Nutzung des Gebäudes andere bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Bestimmungen angewendet werden müssen.

Die Baugenehmigung gilt allgemein vier Jahre, sofern sie nicht zeitlich begrenzt erteilt wurde.

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind im Kostenverzeichnis festgelegt und sind einzelfallbezogen.

Formulare sowie weitere Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bauen, Wohnen und Verkehr.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Schmitzer, Sarah
09181 255-1621 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 203

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten