Bauleitplanverfahren
Allgemeine Auskünfte zur Durchführung der städtischen Bauleitplanverfahren:
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. hat einen im Jahr 2004 bekanntgemachten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und eingearbeiteter Eingriffsregelung. Im Zuge der Aufstellung dieser Pläne wurde u.a. ein Klimagutachten auf digitaler Datenbasis erstellt (1998). Weiterhin verfügt die Stadt Neumarkt i.d.OPf. über ein Ökokonto aus dem Jahr 2001, einen Gewässerentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 und einen Generalentwässerungsplan aus dem Jahr 2003.
Flächennutzungsplan:
Grundlage der gemeindlichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan, den die Stadt in eigener Planungshoheit nach den erforderlichen Abstimmungen mit den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und Fachbehörden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan nach § 5 BauGB soll der Stadt und den TÖB den notwendigen Gesamtüberblick über das Planungsgebiet sowie die raumordnerische Einbindung des Bereiches in den gesamten Wirtschafts- und Lebensraum geben.
Bebauungspläne:
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes (mit relativ großflächigen Darstellungen) werden für Teilgebiete der Stadt Neumarkt i.d.OPf. Bebauungspläne (mit detaillierten Festsetzungen) erarbeitet, wo immer es für die städtebauliche Entwicklung (Schaffung neuer Baugebiete) und Ordnung (Verbesserung bestehender Baugebiete) erforderlich ist.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
09181 255-1511 | 09181 255-201 | Rathaus I, 2. OG, Zi. 203 | ralf-peter.hoffmann@neumarkt.de |
Organisationseinheiten
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