Beflaggungen - Werbebanner
Für das Anbringen von Bannern und Fahnen an öffentlichen Plätzen in der Stadt Neumarkt bedarf es einer Genehmigung, die wir für zeitlich begrenzt und entsprechend dem Ortsbild erteilen.
Eine Genehmigung von Werbung für gewerbliche Zwecke ist ausgeschlossen.
Gebühren:
Pro Banner bzw. Fahne wird eine Gebühr von 5,00 EUR je angefangene Woche erhoben.
Formular:
Der Antrag ist formlos, gerne auch per E-Mail, zu stellen.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Thumann,
Thomas
|
09181 255-2050 | 09181 255-2060 | Rathaus III, 2. OG. Zi. 7 | hauptamt@neumarkt.de |
Carmien,
Desiree
|
09181 255-2049 | 09181 255-2060 | Rathaus III, 2. OG, Zi. 6 | desiree.carmien@neumarkt.de |