Beglaubigung von Unterschriften

In vielen Fällen des privaten oder geschäftlichen Lebens benötigen Bürger eine amtliche Beglaubigung ihrer Unterschrift.
Beglaubigungen von Unterschriften werden vorgenommen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.


Generalvollmachten und die Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögens- und Erbangelegenheiten darf nur ein Notar öffentlich beglaubigen.


Was ist mitzubringen:
Persönliche Vorsprache ist notwendig. Die Unterschrift ist persönlich in unserem Beisein zu leisten. Bitte Personalausweis oder Reisepaß mitbringen.


Gebühren:
Das Kostenverzeichnis sieht hier eine Rahmengebühr zwischen 5,00 EUR und 60,00 EUR vor.


Fristen:
Wird sofort erledigt

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Polster, Gerhard
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Wittmann, Ralf
09181 255-235 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Herzog, Sabine
09181 255-221 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Eglmeier, Barbara
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Service des Einwohnermeldeamtes:

  • Ab 03.03.2025 ist die Vorsprache im Einwohnermeldeamt täglich, ohne vorherige Terminvereinbarung, möglich. Die Öffnungszeiten sind:

    Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch:  08:30 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 08:30 bis 13:00 Uhr
  • Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschließlich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
  • Terminvereinbarungen sind nur noch für die längerfristigen Termine (8 Wochen) möglich. Diese Termine sind begrenzt, da der Parteiverkehr überwiegend ohne Termine abgewickelt wird: Online-Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

  • Für die Bearbeitung von Anliegen ist ein Ticket zu ziehen. Ohne Ticket ist keine Vorsprache möglich.
  • Das Tageskontingent richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wenn dieses erschöpft ist, erfolgt keine weitere Ausgabe von Tickets.
  • Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.
  • Die letzte Vorsprachemöglichkeit ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Organisationseinheiten