Beglaubigung von Unterschriften
In vielen Fällen des privaten oder geschäftlichen Lebens benötigen Bürger eine amtliche Beglaubigung ihrer Unterschrift.
Beglaubigungen von Unterschriften werden vorgenommen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Generalvollmachten und die Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögens- und Erbangelegenheiten darf nur ein Notar öffentlich beglaubigen.
Was ist mitzubringen:
Persönliche Vorsprache ist notwendig. Die Unterschrift ist persönlich in unserem Beisein zu leisten. Bitte Personalausweis oder Reisepaß mitbringen.
Gebühren:
Das Kostenverzeichnis sieht hier eine Rahmengebühr zwischen 5,00 EUR und 60,00 EUR vor.
Fristen:
Wird sofort erledigt
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Polster,
Gerhard
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09181 255-236 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Wittmann,
Ralf
|
09181 255-235 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Herzog,
Sabine
|
09181 255-221 | 09181 255-233 | Rathaus II, 2. OG, Zi. 27 | einwohneramt-fundamt@neumarkt.de |
Einwohnermeldeamt
Donnerstags sind spontane Besuche ohne Terminvereinbarung möglich.
Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschliesslich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.
Zu den restlichen Zeiten können Sie Termine online buchen