Digitaler Bauantrag
Das digitale Baugenehmigungsverfahren der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. führt im Rahmen eines verbesserten Bürgerservices das digitale Baugenehmigungsverfahren ein. Von März 2023 an haben bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen.
Wichtige Änderungen im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen die Stadt Neumarkt i.d.OPf. die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig eine Änderung bei der Einreichung ein.
Bei Abgabe der Anträge in Papierform ist die Unterschrift des Entwurfsverfassers sowie der Bauherrenschaft notwendig. Bei Einreichung des Antrages in digitaler Form ist die Unterschrift entbehrlich, wenn dieser den Weg über das BayernPortals nimmt.
Nachreichung von Unterlagen über das Bürgerserviceportal und Einsicht des Bearbeitungsstandes
Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten „Bürgerauskunft“ jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm der Stadt Neumarkt i.d.OPf. hochgeladen werden.
Hier geht es zur Bürgerauskunft.
Digitale Anträge und Mitteilungen
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die auf dieser Seite rot hinterlegten Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt.
Allgemeine Infos rund um den digitalen Bauantrag finden Sie hier.
Organisationseinheiten
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