Ehefähigkeitszeugnisse
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat.
Das Standesamt Neumarkt i.d.OPf. ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nur zuständig, wenn der deutsche Verlobte in Neumarkt i.d.OPf. gemeldet ist.
Was ist mitzubringen:
Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses sind verschiedene Unterlagen notwendig.
Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, teilen wir Ihnen gerne vorab mit.
Gebühren:
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis fallen Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an (bei zwei deutschen Staatsangehörigen).
Wenn ein Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 EUR.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Fink,
Christina
Amtsleiterin
|
09181 255-240 | 09181 255-249 | Rathaus IV, 1. OG, Zi. 106 | christina.fink@neumarkt.de |