Genehmigungsfreistellungsverfahren
Unter gewissen Voraussetzungen lässt die Bayer. Bauordnung die Errichtung und Änderung von genehmigungspflichtigen Vorhaben ohne Baugenehmigung zu. Dieses sogenannte Freistellungsverfahren ist anwendbar, wenn:
- bestimmte Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (d.h. ein Bebauungsplan, der mindestens Festsetzungen enthält über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen) liegen,
- das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und etwaigen örtlichen Bauvorschriften (z.B. einer Gestaltungssatzung) nicht widerspricht, also ohne Ausnahmen und Befreiungen zulässig ist,
- die Erschließung gesichert ist und
- die Stadt Neumarkt i.d.OPf. nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der Unterlagen erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Dafür, dass diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und dass bei der Ausführung des Bauvorhabens alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden, ist der Bauherr zusammen mit den von ihm am Bau Beteiligten (z.B. dem Entwurfsverfasser) verantwortlich. Spätestens gleichzeitig mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Bauordnungsverwaltung muss der Bauherr in eigener Verantwortung die Nachbarn von dem Bauvorhaben informieren.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Unterschrift nur bei analoger Einreichung notwendig, bei digitaler Einreichung keine Unterschriften mehr notwendig
Fristen:
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen erforderlichen Unterlagen bei der Bauordnungsverwaltung begonnen werden, wenn die Bauordnungsverwaltung innerhalb dieser Frist nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Formulare sowie weitere Informationen rund um das Thema Bauen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bauen, Wohnen und Verkehr.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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|
09181 255-1623 | 09181 255-202 | Rathaus IV 2. OG, Zi. 201 | christian.finger@neumarkt.de |
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09181 255-1626 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | sabine.meyer@neumarkt.de |
|
09181 255-1624 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | andrea.kirsch@neumarkt.de |
Organisationseinheiten
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