Gewerberecht (An-, Ab-, Ummeldung)
Beim Ordnungsamt sind die Aufnahme, Verlegung, Erweiterung und Aufgabe eines Gewerbebetriebes anzuzeigen. Darüber hinaus können Anfragen über Gewerbetreibende gestellt werden.
Was ist mitzubringen:
Eine persönliche Vorsprache ist für die Gewerbemeldung nicht zwingend notwendig. Bei Übersendung des jeweiligen Meldeformulars per Mail oder per Post ist eine Ausweis- bzw. Passkopie zum Abgleich der Personendaten erforderlich!
Bei persönlichem Erscheinen ist bei der Gewerbemeldung der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Bei Auskunftsersuchen ist das berechtigte Interesse (Datenschutz) schriftlich nachzuweisen.
Gebühren:
Gewerbemeldung: 25,- EUR bis 100,- EUR
Gewerbeauskünfte: 15,- EUR
Fristen:
Gewerbemeldungen sind sofort zu tätigen.
Formulare:
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Spangler,
Sabine
|
09181 255-231 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | sabine.spangler@neumarkt.de |
Übelmesser,
Alina
|
09181 255-232 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | alina.uebelmesser@neumarkt.de |
Boge,
Sören
|
09181 255-230 | 09181 255-239 | Rathaus II, 1. OG, Zi. 14 | soeren.boge@neumarkt.de |
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.30 Uhr - 13.00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |